Über 70 Million Menschen sind über die Gesetzliche Krankenversicherung bezüglich gesundheitlicher Risiken abgesichert. Über 55 Million davon sind Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenkasse, immerhin über 16 Million Menschen sind beitragsfrei krankenversichert. Die Gesetzliche Krankenversicherung erfasst damit mehr als die meisten anderen Zweige der Sozialversicherung nahezu die gesamte Bevölkerung und alle ihre sozialen und wirtschaftlichen Schichten.
Die Gesetzliche Krankenkasse ist im Leistungsrecht geprägt durch das Sachleistungsprinzip und das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Auf diesem Fundament steht das Krankenversicherungsrecht als ebenso komplexe, wie hoch praxisrelevante Rechtsmaterie.
Dieses Buch gibt einen Überblick über das Normgefüge des SGB V, erläutert seine Zusammenhänge und stellt die sich daraus erwachsenden Rechtsfrage anschaulich und verständlich dar.
Zielgruppe: - Rechtsanwaltschaft, Justiz und Sozialbehörden, - Studierende und Rechtsreferendare, - Ärztinnen und Ärzte.
Aus dem Inhalt: - Mitgliedschafts- und Beitragsrecht; die Pflichtversicherungstatbestände, Versicherungsfreiheit, Befreiung von der Versicherungspflicht, freiwillige Versicherung, Familienversicherung. - Wahltarife, - Prinzipien des Leistungsrechts: Der Krankheitsbegriff, verschuldete Krankheiten. - Sachleistungsprinzip, - Wirtschaftlichkeitsgebot, - Erbringung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, - Der Leistungskatalog der GKV: Krankengeld, Fahrkosten.
Mit dem Stand von Gesetz und Rechtsprechung im Januar 2019. Mit ausführlichem Stichwortverzeichnis.
Prof. Dr. Henning Müller ist Direktor des Sozialgerichts Darmstadt und war Präsidialrichter der hessischen Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit für IT und Organisation zuständig.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen eJustice, elektronischer Rechtsverkehr, SGB V und KSVG. Er ist Mitherausgaber u.a. des beckOGK-SGG, des jurisPK-ERV und der Zeitschrift "Recht Digital".
Im Nebenamt ist Herr Dr. Müller Lehrbeauftragter für Sozialrecht und für Mediation an der Philipps-Universität Marburg, sowie Honorarprofessor der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen im Fachbereich Soziale Arbeit. Er ist regelmäßiger Referent, unter anderem bei der Deutschen Richterakademie, der Deutschen Anwaltakademie, kommunalen Fortbildungseinrichtungen und mehrerer Justizakademien der Länder, sowie Prüfer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.
Prof. Dr. Henning Müller betreibt einen Blog zum Elektronischen Rechtsverkehr unter www.ervjustiz.de.
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