Jede Stunde sterben dreihundert Menschen wegen fehlerhafter Behandlung.
Wo treten besonders viele Behandlungsfehler auf? Sind sie Privat oder gesetzlich Versichert?
Ein grober Behandlungsfehler wird von der Rechtsprechung angenommen, wenn: der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf...
Behandlungsfehler können aus einem Tun oder aus einem Unterlassen resultieren. Sie können zur Folge haben, dass der Behandelnde
zivil-, ordnungs- oder strafrechtlich haften muss.
Fortführung von BGH, Urteil vom 11. Juni 1996
Häufigste Fehldiagnosen bei Knie- und Hüftgelenksarthrosen, Oberschenkelfrakturen und Bandscheibenschäden
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