Bereits im Jahr 2000 führte der Gesetzgeber eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht für Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben für den Fall ein, dass sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.
Damit wird einem langjährig privat Krankenversicherten ab Vollendung des 55. Lebensjahres der Wechsel bzw. die Rückkehr von der privaten Kranken- und Pflegeversicherung in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erheblich erschwert.
Gleichwohl gibt es verschiedene Möglichkeiten, auch als über 55-Jähriger, wieder in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zu wechseln. Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherungen ist leider umfangreich und mit seinen zahlreichen Ausnahme- und Rückausnahmeregelungen kompliziert.
Ein einzelner Weg von mehreren soll hier nun nachfolgend aus gegebenen Anlass der Gesetzesänderung zum 01.08.2017 etwas näher beleuchtet werden (Dabei ist darauf hinzuweisen, dass außerhalb dieses Weges noch weitere Möglichkeiten zum Wechsel in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bestehen.):
Es handelt sich dabei um die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR.
- Jahrgang 1975 - Studium der Rechtswissenschaft an der TU Dresden (1994 bis 1999) - Referendariat in Sachsen (2000 bis 2002) - Referent beim juristischen Dienst des Sächsischen Landtages (2002 bis 2003) - 2003 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Sobe
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