Um einen Fußgängerüberweg - umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt - zu beantragen, reicht es aus, wenn ich der Behörde mitteile, dass es an der besagten Stelle zu gefährlichen Situationen kommt, richtig? Ein guter Anfang, aber bevor ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann, muss die Straßenverkehrsbehörde eine gründliche Prüfung durchführen. Was genau sind die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges?
Fußgängerüberwege sind nur innerorts auf beleuchteten Straßen mit maximal einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung bei mindestens 50 querenden Fußgängern pro Werktagsstunde, mindestens 200 Kraftfahrzeugen in der gleichen Stunde und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Auf beiden Seiten des Fußgängerüberweges müssen Gehwege vorhanden sein. Bei Tempo 30 (50) muss der Fußgängerüberweg auf 50 m (100 m); der Wartebereich des Fußgängerüberwegs auf 30 m (50 m) erkennbar sein.
Mit mehreren Jahren Berufserfahrung als Straßenverkehrsbehörde eines Landkreises hat Markus Herbst sein Wissen im Bereich Straßenverkehrsrecht stetig vertieft.
Er hat einen Abschluss als Bachelor of Arts "Public Management", schreibt für Fachzeitschriften und hält Vorträge an Verwaltungsschulen zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht. Er war bereits als Referent bei der Verwaltungsschule des Gemeindetages Baden-Württemberg, bei der Kommunal-Akademie Rheinland-Pfalz, beim Deichmann+Fuchs Verlag, beim Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und bei der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie zu Fragen im Bereich Straßenverkehrsrecht tätig.
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