Das Arbeitsrecht soll die soziale Gerechtigkeit bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen sicherstellen und so die naturgemäß schwächere Position des Arbeitnehmers stärken. Dabei ist das Arbeitsrecht kein eigenes Gesetz, vielmehr besteht es aus einer Reihe von Einzelgesetzen, die in ihrer Gesamtheit die Bedingungen für eine abhängige Beschäftigung regeln. Man unterscheidet zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht. Um in diesem recht unübersichtlichen Geflecht unterschiedlicher Regelungen einen Überblick zu bekommen werden die einzelnen relevanten Gesetze beleuchtet und die wesentlichen Inhalte dargestellt.
Daniela Reinders absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften (Master of Laws) mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, sowie ein wirtschaftswissenschaftliches Studium im Schwerpunkt Handel. Nach Tätigkeiten in der freien Wirtschaft ist sie seit 2004 als Dozentin im kaufmännischen Bereich in der Erwachsenenbildung tätig.
Frank Thönißen
Frank Thönißen absolvierte ein Studium der Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Sozialpolitik, sowie eine kaufmännische und technische Ausbildung. Es folgten Tätigkeiten in der freien Wirtschaft im In- und Ausland. Seit 2001 ist er als Dozent im kaufmännischen Bereich in der Erwachsenenbildung tätig. Hier hat er sich in der Aus- und Weiterbildung im kaufmännisch-technischen Bereich auf Berufe der Automobilbranche spezialisiert.
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