Verluste oder Liebhaberei bei der Vermietung von Immobilien

Verluste oder Liebhaberei bei der Vermietung von Immobilien

zugleich Plädoyer für eine Heimkehr zum zweigliedrigen Liebhabereibegriff

Michael Stein

Geistes-, Sozial- & Kulturwissenschaften

ePUB

6,3 MB

DRM: Wasserzeichen

ISBN-13: 9783844857115

Verlag: BoD - Books on Demand

Erscheinungsdatum: 12.09.2011

Sprache: Deutsch

Barrierefreiheit: Eingeschränkt zugänglich

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Zweck der Besteuerung ist es, Mittel für die öffentliche Hand zu beschaffen. Auch vom Vermieter einer Immobilie wird verlangt, dass, auf Dauer gesehen, positive Einkünfte für die Besteuerung erfasst werden können.

Wenn es aber um die private Vermietung von Wohnraum bzw. um die private Vermietung anders genutzter Räumlichkeiten, etwa Gewerbeimmobilien, geht, werden dem Finanzamt regelmäßig Werbungskostenüberschüsse (Verluste) über längere Zeiträume mit dem Begehren des Ausgleichs mit anderen positiven Einkünften erklärt.

Dabei kommt es häufig zu Auseinandersetzungen darüber, ob die Vermietung steuerrechtlich zu berücksichtigen oder als so genannte - steuerrechtlich unbeachtliche - Liebhaberei zu beurteilen ist. Der Rechtsanwender findet hierzu keine gesetzliche Definition, dafür aber eine kaum noch zu überblickende Fülle von Urteilen vor.

Mit diesem Fachbuch soll dem steuerlichen Berater das notwendige Werkzeug an die Hand gegeben werden, um sich einen detaillierten Einblick in diese Materie zu verschaffen. Praxishinweise und Beispiele runden das Werk ab.

Die gesamte einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte wurden vom Verfasser ebenso ausgewertet wie die Verlautbarungen der Finanzverwaltung. Insgesamt sind beinahe 1000 Gerichtsentscheidungen, 60 Verwaltungsanweisungen und mehr als 400 Literaturbeiträge verarbeitet.

Das vorliegende Fachbuch in nunmehr 8. Auflage 2014 mit Rechts- und Bearbeitungsstand Januar 2014 richtet sich an Steuerberater, Rechtsanwälte, Lohnsteuerhilfevereine und Finanzbeamte aber auch an steuerlich vorgebildete Immobilienbesitzer und an die Immobilienabteilungen der Sparkassen und Banken.
Michael Stein

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