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Weltkrieg und Völkerrecht - Wege zu dauerndem Frieden?
Geistes-, Sozial- & Kulturwissenschaften
Hardcover
108 Seiten
ISBN-13: 9783966624282
Verlag: Boer
Erscheinungsdatum: 19.07.2024
Sprache: Deutsch
CHF 38.50
inkl. MwSt. / portofrei
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Mehr InfosDie hier vorgetragenen Gedanken über Völkerrecht wollen nicht als Gedanken eines Rechtsgelehrten, sondern eines Sozial- und Rechtsphilosophen verstanden werden. Sie knüpfen in bewußter Weise an Theoreme wieder an, deren eigentlicher Sinn lange verkannt und durch eine unphilosophische, sogenannte historische Denkungsart verdunkelt worden ist. Gerade im Völkerrecht wird aber das auf Vernunft gegründete Naturrecht immer wieder als notwendiges Urelement sich behaupten. [Aus dem Vorwort]
Ein rechtlicher Friedenszustand hingegen ist seinem Wesen seiner Idee gemäß ewiger Friede: die unbegrenzte Dauer ist in seiner Bestimmtheit enthalten, weil und sofern er aus der Erkenntnis hervorgeht, daß Gewalt unbedingt von minderem Werte, daß Gesetz und Recht unbedingt vorzuziehen sei. Diese Erkenntnis aber bezeichnet den Menschen von gereifter Vernunft, oder den Menschen, dessen Leidenschaften und Affekte durch Denken gezähmt und seinem wahren Wohle dienstbar gemacht wurden - so bestimmen die älteren großen Naturrechtslehrer, namentlich Hobbes und Spinoza, diesen Begriff des Menschen; während Kant in seiner Sprache und auf Grund seiner Psychologie denselben Gegenstand ausdrückt, wenn er den positiven Begriff der Freiheit dahin gestaltet, daß sie das Vermögen der reinen Vernunft, für sich selbst praktisch zu sein, bedeute und daß dies nicht anders möglich sei als durch die Unterwerfung der Maxime einer jeden Handlung unter die Bedingung ihrer Tauglichkeit zum allgemeinen Gesetze. [Textauszug]
Ein rechtlicher Friedenszustand hingegen ist seinem Wesen seiner Idee gemäß ewiger Friede: die unbegrenzte Dauer ist in seiner Bestimmtheit enthalten, weil und sofern er aus der Erkenntnis hervorgeht, daß Gewalt unbedingt von minderem Werte, daß Gesetz und Recht unbedingt vorzuziehen sei. Diese Erkenntnis aber bezeichnet den Menschen von gereifter Vernunft, oder den Menschen, dessen Leidenschaften und Affekte durch Denken gezähmt und seinem wahren Wohle dienstbar gemacht wurden - so bestimmen die älteren großen Naturrechtslehrer, namentlich Hobbes und Spinoza, diesen Begriff des Menschen; während Kant in seiner Sprache und auf Grund seiner Psychologie denselben Gegenstand ausdrückt, wenn er den positiven Begriff der Freiheit dahin gestaltet, daß sie das Vermögen der reinen Vernunft, für sich selbst praktisch zu sein, bedeute und daß dies nicht anders möglich sei als durch die Unterwerfung der Maxime einer jeden Handlung unter die Bedingung ihrer Tauglichkeit zum allgemeinen Gesetze. [Textauszug]
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